Sachverständige

 Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV)

 

Der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. ist gegründet worden, um ein einheitliches Berufsbild eines Sachverständigen für das Versicherungswesen zu entwickeln. In einem entsprechenden Ausbildungsgang werden den Sachverständigen die besonderen fachlichen Kenntnisse vermittelt, um damit den Ansprüchen der öffentlichen Bestellung zu entsprechen.

Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. bietet über lizensierte Lehrgangswerke ab Februar 2015 zwei Sachverständigenlehrgänge an.

Der erste ist der „BVSV-Sachverständige für das Versicherungswesen“ und der zweite der „BVSV-Sachverständige für die Schadensregulierung“. Beide Ausbildungsgänge enden mit einer Prüfung vor dem Bundesverband der Sachverständigen e.V. für das Versicherungswesen.

Voraussetzung für die Ernennung zum Sachverständigen ist eine dreijährige Tätigkeit im jeweiligen Sachverständigenbereich die neben der vorbenannten Absolvierung der fachlichen Prüfung vor dem BVSV e.V. unabdingbar sind.

Nur dann kann der Teilnehmer als Verbandssachverständiger durch den BVSV e.V. ernannt werden.

Anschließend können die Sachverständigen ihre Tätigkeit unter diesem Titel nur unter der Voraussetzung ausüben, dass sie Mitglied im Verband sind (Verbandssachverständige) und jedes Jahr ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen.

Die Inhalte der Prüfungsordnung werden zurzeit festgelegt und stehen in Kürze unter https://www.bvsv-bundesverband.de zum Download bereit.