Sachverständige
Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV)
Der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen eV ist gegründet worden, um ein einheitliches Berufsbild eines Sachverständigen für das Versicherungswesen zu entwickeln. In einem entsprechenden Ausbildungsgang werden den Sachverständigen die fachlichen besonderen Fähigkeiten vermittelt, um damit den Ansprüchen der öffentlichen Ordnung zu entsprechen.
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. bietet entsprechende Sachverständigenlehrgänge an.
Der erste ist der „BVSV-Sachverständige für das Versicherungswesen“ und der zweite der „BVSV-Sachverständige für die Bausachverständige“. Beide Ausbildungsgänge enden mit einer Prüfung vor dem Bundesverband der Sachverständigen eV für das Versicherungswesen.
Voraussetzung für die Ernennung zum Sachverständigen ist eine dreijährige Tätigkeit im jeweiligen Sachverständigenbereich, die neben der vorbenannten Absolvierung der fachlichen Prüfung vor dem BVSV eV unabdingbar sind.
Nur dann kann der Teilnehmer als Verbandssachverständiger durch den BVSV eV bestimmt werden.
Anschließend können die Sachverständigen ihre Tätigkeit unter diesem Titel nur unter der Voraussetzung ausüben, dass sie Mitglied im Verband sind (Verbandssachverständige) und jedes Jahr ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen.
Die Inhalte der Prüfungsordnung werden zur Zeit festgelegt und stehen in Kürze unter https://www.bvsv-bundesverband.de zum Download bereit.