Der Verband
Über uns: Der BVSV Bundesverband der SachverständigenDer BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die auf Grund gleicher, verwandter oder sachlich zusammengehörender Zielsetzungen gemeinsame Interessen auf dem Gebiet des Sachverständigen für das Versicherungswesen bilden. Der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesens e.V. dient dem Schutz sowie der Förderung und der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Hierbei sind die Adressanten seiner Aktivitäten, insbesondere die Öffentlichkeit und die staatlichen Stellen der Gesetzgebung und Verwaltung. Er steht seinen Mitgliedern mit Rat, Dienstleistungen aller Art und Hilfe zur Seite. Soweit erforderlich, erarbeitet der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. für seine Mitglieder Wettbewerbsregeln, die bei der zuständigen Behörde zur Eintragung kommen werden. Den unlauteren Wettbewerb in der geschäftlichen Werbung und jeglicher sonstigen Ausprägung bekämpft er mit allen Mitteln. Tagtäglich erreichen uns viele Fragen von verschiedensten Institutionen und Personen, was die Hintergründe, Vorhaben, Ziele und den Aufbau unseres Bundesverbandes angeht. Gern beantworten wir diese Fragen und wollen mit dieser Auflistung der aus unserer Erfahrung häufigsten Fragen allen Interessierten die Antworten zur Verfügung stellen.
- Weshalb wurde der BVSV e.V. ins Leben gerufen?
Der BVSV e.V. entstand aus der Erkenntnis heraus, dass es am deutschen Versicherungsmarkt sehr viele, verschiedene Formen von Fachleuten im Versicherungsbereich gibt, aber flächendeckend keine Organisation vorhanden ist, die den Sachverstand der Fachleute in sich vereint. Darüber hinaus will und wird der BVSV e.V. neue Standards setzen, die für die Versicherungsbranche, die darin tätigen Vermittler und vor allem für alle betroffenen Kunden mehr Transparenz und Sicherheit schaffen werden.
- Wie ist der BVSV e.V. aufgebaut und strukturiert?
Der BVSV e.V. ist als Bundesverband seit dem 22.01.2014 offiziell tätig. Er ist in einen Vorstand, eine Geschäftsleitung und eine in jedem Bundesland vertretene Landesleitung gegliedert. Neben diesen Organen sind im BVSV e.V. auch Fachbereiche organisiert, die Experten für die jeweiligen, verschiedenen Versicherungssparten in sich vereinen und damit den Sachverständigen des BVSV e.V. in speziellen Fragen als Fachberater zur Seite stehen.
- Wer kann Sachverständiger des BVSV e.V. werden?
der BVSV e.V bietet über externe Veranstalter wie z.B die BVSV Seminargesellschaft mbH für das Sachverständigenwesen die Ausbildung zum Sachverständigen für das Versicherungswesen an. Diese Ausbildung umfasst acht Module und endet mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss des BVSV e.V.. Nach bestandener Prüfung werden die Prüflinge der Titel BVSV Sachverständige für das Versicherungswesen verliehen und müssen sich ständig weiterbilden, als auch in der praktischen Umsetzung beweisen, dass sie in der Lage sind, als Sachverständige zu arbeiten.
- Welche Form von Sachverständigen bildet der BVSV e.V. aus?
Die Sachverständigen des BVSV e.V. sind unabhängige Verbandssachverständige. Dies bedeutet, die Verleihung der Bezeichnung BVSV-Sachverständige erfolgt durch den BVSV e.V. nach erfolgreicher Prüfung und Vorlage von fachlichen Nachweisen. Grundvoraussetzungen für die Prüfung sind besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, gehobenes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, Weisungsfreiheit, und Unparteilichkeit aber auch der Nachweis der rechtlichen Handlungskompetenz. Die entsprechenden Prüfverfahren sind sehr umfangreich. Unser Verband beaufsichtigt seine Mitglieder und fordert bei Aufnahme in den Verband die Einhaltung entsprechender Satzungen und Richtlinien. Handeln Mitglieder gegen diese Regelungen des Verbandes, können diese von der Organisation ausgeschlossen werden.
- Sind die Sachverständigen des BVSV e.V. öffentlich bestellt und vereidigt?
Die im BVSV e.V. vereinten Verbandssachverständigen sind keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da es dieses Bestellungsgebiet noch nicht gibt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Auszeichnung für besonders qualifizierte Sachverständige. Sie kann durch Nachweis der Voraussetzungen nach § 36 Gewerbeordnung in einem Verwaltungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern erlangt werden. Ein Antrag auf öffentliche Bestellung für diesen Bereich ist durch den BVSV e.V. gestellt wurden
6. Wodurch unterscheiden sich die Sachverständigen des BVSV e.V. von Versicherungsvermittlern?
Der Sachverständige hat in der Regel den Auftrag ein unabhängiges Gutachten zu erstellen (siehe Sachverständigenverfahren) und damit dem Kunden eine objektive Meinung (Marktanalyse) zu gewährleisten. Die Sachverständigen sind in ihrer Arbeit neutral und unabhängig. Der Versicherungsvermittler erfüllt diese Voraussetzungen in vielen Fällen nicht.
Ein weiterer Unterschied ist, dass die Versicherungsvermittler keinen Nachweis über ein für den Sachverständigen notwendiges Überprüfungsverfahren durchlaufen haben, welches der staatlichen Anerkennung vergleichbar ist (BGH NJW 1984, 2365 und OLG Hamm GewArch 1987 S. 246). Der Sachverständige ist nach allgemeinen Sprachgebrauch ein Spezialist in einem Sachgebiet, das in der Regel einen Teilbereich seines Berufes bildet. (BVerwG GewArch 1973 S, 263). Schon deshalb sind Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieur und Wirtschaftsprüfer nicht automatisch Sachverständige, obwohl jeder dieser Berufe Spezialwissen voraussetzt (Bayerlein, Praxishandbuch des Sachverständigenrechts, 5 Auflage, Beck Verlag, S. 6 Tz. 7).
7. Woher bekommt der BVSV e.V. seine Vergleichsangebote für seine Gutachten?
Sobald unsere Sachverständigen eine Gemeinde oder ein Unternehmen gutachterlich beraten haben, fallen i.d.R viele Dinge an, die es neu zu regeln gilt. Das können falsch positionierte Verträge sein, Unterdeckungen müssen korrigiert werden oder es gilt einfach einen überteuerten Vertrag neu aufzusetzen. Das ist nicht die Aufgabe unserer Sachverständigen und wird sie auch nie sein. Um neben den betrieblichen Fragen des Risikomanagements und der Wirtschaftlichkeit von Versicherungsverträgen auch einen Marktvergleich durchführen zu können, benötigen wir entsprechende Anbindungen auch im öffentlichen Versicherungsbereich. Hierfür mussten entsprechende Maklergesellschaften gegründet werden, die diese Auskünfte erteilen können.
8. Wie finanzieren sich der BVSV e.V. ?
Der Verband finanziert sich, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ausschließlich über die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.
9. Welchen Nutzen bietet der BVSV e.V.?
Der Nutzen ist sehr vielschichtig. Im ersten Schritt ist natürlich zu sehen, dass nach der Erstellung eines Gutachtens durch einen unserer Sachverständigen für alle Verantwortlichen ein Status Quo geschaffen wird, den es in dieser Form bisher in Deutschland nicht gab. Wir agieren unabhängig und neutral. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Tatsache, dass wir für der öffentlichen Hand und der Unternehmen durch die BVSV- Sachverständigen GmbH eine Begutachtung anbieten, die es ermöglicht eine neutrale Einschätzung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Darüber hinaus begutachten unsere Sachverständigen das Risikomanagement, die Wirtschaftlichkeit im Versicherungsbereich und geben den Verantwortlichen dadurch Sicherheiten. Immer unter dem Blickwinkel: „Was passiert, wenn…?“
10. Wer kann die Sachverständigen des BVSV e.V. beauftragen?
Grundsätzlich gilt, Gerichte, Behörden, und Unternehmen” kommen in unserem technisierten und arbeitsteiligen Geschäftsalltag ohne Sachverständige nicht aus. Sei es bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit, bei Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter. Im Fall des BVSV e.V. konzentrieren sich unsere Sachverständigen auf den Bereich der gutachterlichen Betrachtung von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (Vorhandensein bzw. der Funktionsweise von Risikofrüherkennungssystemen in Unternehmen und Kommunen und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen) als auch Schadensermittlungen sowie Fragen aus der Versicherungssituation. Die Verbandssachverständigen des BVSV e.V. werden aber auch immer stärker von Gerichten zu den verschiedensten Situationen in Streitigkeiten, die auf versicherungstechnischen Grundlagen beruhen, befragt und zur gutachterlichen Stellungnahme aufgefordert.