BVSV Haftpflichtversicherung

Unser Angebot an die Mitglieder
Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder und Sachverständige

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist neben dem Nachweis seiner besonderen Kenntnisse für dieses Berufsbild dazu verpflichtet, eine angemessene Vermögenshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Haftung für entstandene Vermögensschäden aus der gutachterlichen Tätigkeit ist gesetzlich der Höhe nach nicht begrenzt.

Der Bundesverband hat in diesem Zusammenhang für die besondere Situation eines Sachverständigen eine Rahmenvereinbarung mit der Markel Pro Dienstleister getroffen. In diesem Rahmenvertrag können Mitglieder, die als Sachverständige tätig sind, unabhängig von der Umsatzhöhe und angepasst an den Tätigkeitsschwerpunkt – eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von der Markel Pro Dienstleister erhalten. In dieser VSH-Police können alle Tätigkeitsfelder des Sachverständigenberufsbildes versichert werden– bis auf Umwelt und Naturwissenschaften.

Beispiele für versicherbare Bereiche:

Architekten- und Ingenieurhonorare – Bauwesen/ Schäden an Gebäuden/ Betriebswirtschaft- Unternehmensbewertung- Betriebsunterbrechung / Elektronik – EDV / Immobilienbewertung/ Kraftfahrzeuge / Kunst- Antiquitäten- Juwelen / Maschinen – Anlagen, Betriebseinrichtungen / Schriften – Farben – Druck – Papier/ Technische Gebäudeausrüstung uvm.

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag angegebene Berufsbezeichnung und gilt für alle Tätigkeiten, die damit verbunden sind. Nicht versichert ist nur, was explizit in den Ausschlüssen (z.B. Umwelt und Naturwissenschaften) genannt ist und was in keinem Zusammenhang mit dem versichertem Tätigkeitsschwerpunkt steht.