BVSV Sachverständiger/Sachverständige für das Versicherungswesen

Berufsordnung des BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e,V

Berufsordnung des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V. für Sachverständige für das Versicherungswesen und ähnliche Bereiche

Präambel

Die Berufsordnungen der einzelnen Sachverständigenbereiche sind zu einer zusammengefasst worden.

1. Besondere Kenntnisse

Für die Ernennung zum BVSV-Sachverständigen für das Versicherungswesen oder eines fachbezogenen Bereiches muss der Sachverständige die nachfolgenden Kenntnisse in der Regel in Form einer Prüfung beim BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. nachweisen.

Folgende Inhalte und Kenntnisse müssen beim BVSV-Sachverständigen für das Versicherungswesen nachgewiesen werden:

1.1 Versicherungs- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse über
  • das Versicherungswesen, die einzelnen Versicherungssparten und ihre Produkte, den Versicherungsumfang und bestehende Risiken
  • die einschlägigen versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden
  • betriebswirtschaftliche Grundlagen, insbesondere Kenntnisse aus dem Rechnungswesen, (Buchführung, Bilanzierung) und Bewertung nach betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorschriften.
  • Kenntnisse über Risikoanalysen, Risikobewertungen, Risikoeinschätzungen, Risikolösungen
  • Bewertung von Versicherungsbeständen und Betriebsunterbrechungsschäden
1.2 Allgemeines technisches Verständnis

Insbesondere für Versicherungsprodukte, deren Umfang und Preisgestaltung zur Beurteilung von möglichen Schadensminderungsmaßnahmen eingesetzt werden

1.3 Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen von Versicherungsverträgen

Insbesondere im Bereich des Versicherungsvertragsgesetzes, den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und Zusatz- Klauseln.

1.4 Grundkenntnisse in der Anwendung und Beurteilung betrieblicher Risikomanagement-Systeme.
1.5. Sachgebietsbezogene juristische Grundkenntnisse, insbesondere
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Strafrecht
1.6. Kenntnisse aus dem Sachverständigenrecht
1.7. Kenntnisse im Bereich der Gutachtenerstellung

Für alle anderen fachbezogene Bereiche sind entsprechende Voraussetzungen anzufordern.

2. Lehrgangsvoraussetzungen

Der Fachlehrgang muss, ohne Berücksichtigung einer Leistungskontrolle, eine Mindestdauer von 96 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebietes umfassen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Bescheinigung eines vom BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. anerkannten Lehrganginstitutes nachzuweisen.

3. Praktische Erfahrungen

Neben dem Leistungsnachweis des Wissens ist der Nachweis der praktischen Erfahrung gegenüber dem BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. nachzuweisen. Hierzu sind eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Sachverständigenwesens sowie 4 selbsterstellte Gutachten nachzuweisen. Zwei der Gutachten müssen Gerichtsgutachten sein. Die Gutachten haben Qualitätsanspruch des BVSV Sachverständigen zu entsprechen.

Sofern neben einer anerkannten Prüfung mindestens 2 Gutachten eingereicht werden, die dem vorgelegten Qualitätsanspruch des BVSV Sachverständigen entsprechen, kann auf Antrag eine Zertifizierung auf Zeit (meist 2 Jahr) erfolgen. Innerhalb diesem Zeitraum sind die fehlenden Unterlagen wie der Tätigkeitsnachweis von 3 Jahren, als auch die restlichen 2 Gutachten nachzureichen, um auf Antrag eine unbefristete Zertifizierung zu erlangen.

4. Gültigkeit

Der Vorstand des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V. hat die Berufsordnung zum 31.03.2016 in Kraft gesetzt und gilt für alle Mitglieder.

Koblenz, am 11. März 2016
der Vorstand des BVSV e.V.