BVSV Fachberater/-in für Unfallversicherung
Berufsordnung des BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e,VBVSV Fachberater/-in für Unfallversicherung
- Besondere Kenntnisse
In dem Lehrgang zur Erlangung der Bezeichnung „ BVSV-Fachberater/-in für Unfallversicherung“ sind Kenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:
Rechtliche Grundlagen
Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen im Versicherungsvertragsrecht sowie im Unfallversicherungsrecht nachzuweisen.
Daneben sind auch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Hinweise und Empfehlungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Schwerpunkt bilden die Regelungen der privaten und betrieblichen Unfallversicherungen sowie der öffentlichen Hand.
Hierbei sind auch Folgen auf andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Steuerrecht, darzustellen.
Risikoanalyse
Grundlagen der Risikoanalyse, der Risikobeurteilung und der Gefahren. Hierbei sind insbesondere der Umfang des zu versichernden Risikos und die vorhandenen Gegebenheiten zu ermitteln und zu analysieren.
Die Risikoanalyse schließt auch Maßnahmen des Risikomanagements und der Risikominderung mit ein. Hierbei werden die vorhandenen Risikostrukturen im Bereich der Unfallversicherung, aber auch der jeweiligen Versicherten, erfasst und ausgewertet
Schadensermittlung und Abwicklung
Hierbei sind Kenntnisse der Anspruchsgrundlagen für die Schadensabwicklung und das Anfordern, Auswerten und Plausibilisieren von Nachweisen zum Schadensereignis. Hierzu zählen auch konkrete Kenntnisse des Schadensmanagements.
Berechnung der möglichen Schäden in der Unfallversicherung. Hierbei finden sowohl vereinbarte Sonderleistungen (Assistance etc.) als auch Unfallrenten und weitere Geldleistungen in der Bewertung Berücksichtigung.
Ebenfalls sind Kenntnisse und Folgen über Versicherungsbetrug in der Unfallversicherung und deren Abwicklung darzustellen.
Marktanalyse
Im Bereich der Marktanalyse werden sowohl umfangreiche Kenntnisse von Produkten im privaten als auch im betrieblichen Bereich gefordert. Dieses schließt die Vergleichbarkeit von Produkten und deren Leistungen, Beiträge und Vorteile mit ein.
Dieses gilt im besonderen Maß auch für Produkte im Bereich der öffentlichen Hand.
- Lehrgangsvoraussetzungen
Der Fachlehrgang muss, ohne Berücksichtigung einer Leistungskontrolle, eine Mindestdauer von 32 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebietes umfassen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Bescheinigung eines vom BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen anerkannten Lehrganginstitutes nachzuweisen.
- Praktische Erfahrungen
Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch ausgeübte Beratung im oder durch anderweitige Tätigkeiten im Fachbereich Unfallversicherung (wie Schadensabwicklung, Gutachten etc.) zu erbringen, die dem Anspruch des BVSV Fachberaters gerecht werden.