BVSV Fachberater/-in für Lebensversicherung

Berufsordnung des BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e,V

BVSV Fachberater/-in für Lebensversicherung

  1. Besondere Kenntnisse

In dem Lehrgang zur Erlangung der Bezeichnung „ BVSV-Fachberater/-in für Lebensversicherungen“ sind Kenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:

Rechtliche Grundlagen

Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen im Versicherungsvertragsrecht sowie im Lebensversicherungsrecht nachzuweisen.

Daneben sind auch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Hinweise und Empfehlungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Schwerpunkt bilden die Regelungen aller am Markt verfügbaren Lebensversicherungen.

Hierbei sind auch Folgen auf andere Rechtsgebiete – wie das z.B. Steuerrecht- darzustellen.

Risikoanalyse

Grundlagen der Risikoanalyse, der Risikobeurteilung und der Gefahren.  Hierbei sind insbesondere der Umfang des zu versichernden Risikos und ggf. auch die besonderen persönlichen Gegebenheiten zu ermitteln und zu analysieren.

Die Risikoanalyse schließt auch Maßnahmen des Risikomanagements und der Risikominderung mit ein. Hierbei werden die vorhandenen Risikostrukturen im Bereich der Lebensversicherung, aber auch der jeweiligen versicherten Personen, erfasst und ausgewertet.

Leistungsermittlung und Abwicklung

Hierbei sind Kenntnisse der Anspruchsgrundlagen für die Leistungsabwicklung und die Berechnung möglicher Rückkaufswerte, Aktivwerte und Rückstellungen für handelsrechtliche und steuerrechtliche Werte erforderlich.

Außerdem soll eine Berechnung der möglichen Kostenstrukturen für Verwaltung und Abwicklung der Verträge angefertigt werden können.

Ebenfalls sind Kenntnisse und Folgen von Versicherungsbetrug in der Lebensversicherung und deren Abwicklung darzustellen.

Marktanalyse

Im Bereich der Marktanalyse werden sowohl umfangreiche Kenntnisse von Produkten im privaten Bereich als auch die im betrieblichen Bereich nach Leistungen und Beitrag und ggf. nach Garantiewerten gefordert. Dieses schließt die Vergleichbarkeit von Produkten, deren Leistungen, Beiträge und Ablaufwerte mit ein.

Dieses gilt im besonderen Maß auch für Produkte im Bereich der öffentlichen Hand.

  1. Lehrgangsvoraussetzungen

Der Fachlehrgang muss, ohne Berücksichtigung einer Leistungskontrolle, eine Mindestdauer von 32 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebietes umfassen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Bescheinigung eines vom BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen anerkannten Lehrganginstitutes nachzuweisen.

  1. Praktische Erfahrungen

Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch ausgeübte Beratung oder durch anderweitige Tätigkeiten im Fachbereich Lebensversicherung (z.B. in der Leistungsabwicklung, Erstellung von Gutachten, versicherungsmathematische Hochrechnungen etc.) zu erbringen, die dem Anspruch des BVSV Fachberaters gerecht werden.