BVSV Fachberater/-in für Haftpflichtversicherung
Berufsordnung des BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e,VBVSV Fachberater/-in für Haftpflichtversicherung
- Besondere Kenntnisse
In dem Lehrgang zur Erlangung der Bezeichnung „ BVSV-Fachberater/-in für Haftpflichtversicherung“ sind Kenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:
Rechtliche Grundlagen
Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen im Versicherungsvertragsrecht sowie im Bereich der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Daneben sind auch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Hinweise und Empfehlungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Schwerpunkt bilden die Regelungen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Privathaftpflicht.
Hierbei sind ggf. auch Folgen auf andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Steuerrecht, darzustellen.
Risikoanalyse
Grundlagen der Risikoanalyse, der Risikobeurteilung und der Gefahren. Hierbei sind insbesondere der Umfang des zu versichernden Risikos und die vorhandenen Gegebenheiten zu ermitteln und zu analysieren.
Die Risikoanalyse schließt auch Maßnahmen des Risikomanagements und der Risikominderung mit ein. Hierbei werden die vorhandenen Risikostrukturen im Bereich der Haftpflichtversicherung, aber auch der jeweiligen Kunden, erfasst und ausgewertet.
Schadensermittlung und Abwicklung
Hierbei sind Kenntnisse der Anspruchsgrundlagen für die Schadensabwicklung und das Anfordern, Auswerten und Plausibilisieren von Nachweisen zum Schadensereignis erforderlich. Hierzu zählen auch konkrete Kenntnisse des Schadensmanagements.
Berechnung der möglichen Schäden in der Haftpflichtversicherung. Hierzu zählen sowohl vereinbarte Heilleistungen, als auch Renten und weitere Geldleistungen.
Ebenfalls sind Kenntnisse und Folgen über Versicherungsbetrug in der Haftpflichtversicherung und deren Abwicklung darzustellen.
Marktanalyse
Im Bereich der Marktanalyse werden sowohl umfangreiche Kenntnisse von Produkten im privaten Bereich als auch die im betrieblichen Bereich nach Leistungen und Preisen gefordert. Dieses schließt die Vergleichbarkeit von Produkten, deren Leistungen, Beiträge und Vorteile mit ein unter Berücksichtigung der Deckungssummen.
Dieses gilt im besonderen Maß auch für Produkte im Bereich der öffentlichen Hand.
- Lehrgangsvoraussetzungen
Der Fachlehrgang muss, ohne Berücksichtigung einer Leistungskontrolle, eine Mindestdauer von 32 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebietes umfassen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Bescheinigung eines vom BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen anerkannten Lehrganginstitutes nachzuweisen.
- Praktische Erfahrungen
Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch ausgeübte Beratung oder durch anderweitige Tätigkeiten im Fachbereich Haftpflichtversicherung (wie Schadensabwicklung, Erstellen von Gutachten etc.) zu erbringen, die dem Anspruch des BVSV Fachberaters gerecht werden.