BVSV Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung

Berufsordnung des BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e,V

BVSV Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung

  1. Besondere Kenntnisse

In dem Lehrgang zur Erlangung der Bezeichnung „ BVSV-Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung“ sind Kenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:

Rechtliche Grundlagen

Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen im Versicherungsvertragsrecht sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung nachzuweisen.

Daneben sind auch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Hinweise und Empfehlungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Schwerpunkt bilden die allgemeinen und besonderen Regelungen der betrieblichen Altersversorgungen. Hierbei sind auch Folgen auf andere Rechtsgebiete wie das Steuerrecht darzustellen.

Risikoanalyse

Außerdem werden Kenntnisse über die Grundlagen der Risikoanalyse, der Risikobeurteilung und der Gefahren gefordert.  Hierbei ist insbesondere der Umfang des zu versichernden Risikos in Bezug auf die vorhandenen Gegebenheiten zur ermitteln und zu analysieren. Die Risikoanalyse schließt auch Maßnahmen des Risikomanagements und der Risikominderung mit ein. Hierbei werden die vorhandenen Risikostrukturen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aber auch der jeweiligen Kunden erfasst und ausgewertet.

Leistungsermittlung und Abwicklung

Hierbei sind Kenntnisse der Anspruchsgrundlagen für die Leistungsabwicklung und die finanzmathematische Berechnung möglicher Rückkaufswerte, Ablaufleistungen unter Beachtung der staatlichen Zuschüsse und steuerrechtlichen Regelungen erforderlich.

Auch die Berechnung der möglichen Kostenstrukturen für Verwaltung und Abwicklung der Verträge soll umgesetzt werden können.

Ebenfalls sind Kenntnisse und Folgen über Versicherungsbetrug in der betrieblichen Altersversorgung und deren Abwicklung darzustellen.

Marktanalyse

Im Bereich der Marktanalyse werden sowohl umfangreiche Kenntnisse von Produkten im privaten Bereich als auch die im betrieblichen Bereich nach Leistungen und Preisen gefordert. Dieses schließt die Vergleichbarkeit von Produkten und deren Leistungen und Vorteile mit ein unter Berücksichtigung der Verwaltungsaufwendungen und Ablaufleistungen. Dieses gilt im besonderen Maß auch für Produkte im Bereich der öffentlichen Hand.

  1. Lehrgangsvoraussetzungen

Der Fachlehrgang muss, ohne Berücksichtigung einer Leistungskontrolle, eine Mindestdauer von 32 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebietes umfassen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Bescheinigung eines vom BVSV- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen anerkannten Lehrganginstitutes nachzuweisen.

  1. Praktische Erfahrungen

Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch ausgeübte Beratung oder durch anderweitige Tätigkeiten im Fachbereich betriebliche Altersvorsorge (wie z.B. Gutachten, professionelle Sanierungen etc.) zu erbringen, die diesem Anspruch des BVSV Fachberaters entsprechen